24.04.2008

CE news 07/08 : CE-Kennzeichnung für Bauholz

Ab dem 1. September 2008 ist die CE-Zertifizierung von Bauprodukten als visuell sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt in der EU verpflichtend.

Damit Hersteller ihr Bauholz mit dem CE-Kennzeichen versehen dürfen, müssen folgende Anforderungen gemäß EN 14081 erfüllt werden:

  • Erstprüfung durch eine anerkannte Überwachungsstelle, mit der die Eignung des Herstellerbetriebes zur Produktion von Bauschnittholz geprüft und anerkannt wird (entfällt bei Sortierung nach einem in EN 1912 genannten Sortierverfahren)

  • Einrichtung und Wirksamkeit eines Qualitätsmanagementsystems mit einer werkseigenen Produktionskontrolle mit Dokumentation
    der Ergebnisse

  • Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle

  • Jährliche Fremdüberwachung durch eine bauaufsichtlich anerkannte Überwachungsstelle, mit der die ordnungsgemäße Durchführung der werkseigenen Produktionskontrolle geprüft und bestätigt wird.

  • Durch die einheitlichen Sortierkriterien werden die Festigkeitsklassen bestimmt, der Rohstoff Holz kann dadurch gezielter eingesetzt werden.

    Wenn Sie als Hersteller von Bauholz eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.