13.04.2008

CE info 02/08 : Managementstandards im Rahmen der EG-Konformitätsbewertung

Neben der fachbezogenen Verwendung von Managementsystemen in branchenübergreifenden Fachgebieten, wie z.B.

  • Qualität
  • Umwelt
  • Sicherheit
  • Informationstechnik
fordert die EU im Rahmen der EG-Konformitätsbewertung den Einsatz von branchenbezogenen Managementsystemen, wie z.B.
  • Maschinen- und Anlagenbau
  • Medizin
  • Sportboote
Für jede Branche gelten je nach Funktionsweise des Produktes eine oder mehrere der im Folgenden aufgeführten Managementstandarts, die in EG-Richtlinien festgelegt und für
  • Hersteller
  • Importeure
  • Händler
  • Anwender/Verbraucher (nur in Ausnahmefällen)
verpflichtend anzuwenden sind.

Branchenbezogene Managementsysteme
  1. Aufzüge
Anwendung: Herstellung und Montage von Aufzugsanlagen
Richtlinie: 95/16/EG
Ziel(e): In Verbindung mit ISO 9001 Nachweis der Befähigung zur Durchführung von Endabnahmen und zur Ausstellung von Konformitätserklärungen
  1. Bauprodukte
Anwendung: Bauindustrie, Bauträger, Bauherren
Richtlinie: 89/106/EWG
Ziel(e): Anforderungen an Bauprodukte gemäß technischen Spezifikationen (z. B. Dauerhaftigkeit, Brandschutz, Hygiene/Gesundheit/Umweltschutz u. a.)
  1. Druckgeräte
Anwendung: Maschinenbau, Anlagenbau, Produktionsbetriebe
Richtlinie: 97/23/EG
Ziel(e): Auslegung, Fertigung und Konformitätsbewertung von Druckgeräten und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck (PS) von über 0,5 bar.
  1. Inverkehrbringen und Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke
Anwendung: Sonstige
Richtlinie: 93/15/EWG
Ziel(e): Risikominimierung mit Blick auf das Leben und die Gesundheit von Personen, die Unversehrtheit von Sachgütern und der Umwelt
  1. Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
Anwendung: Betriebe mit elektronischen Geräten
Richtlinie: 94/9/EG
Ziel(e): Anforderungen an Geräte zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen (Einteilung in Gerätekategorien)
  1. Gasverbrauchseinrichtungen
Anwendung: Energie
Richtlinie: 90/396/EWG
Ziel(e): Qualität/Produktsicherheit, geändert durch Richtlinie 93/68/EWG Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Gasverbrauchseinrichtungen
  1. Medizinprodukte
Anwendung: Medizinprodukte
Richtlinie: 93/42/EWG
Ziel(e): Regelung für in Verkehr bringen und Inbetriebnahme von Medizinprodukten und ihrem Zubehör
  1. Aktive implantierbare medizinische Geräte
Anwendung: Medizinprodukte
Richtlinie: 90/385/EWG
Ziel(e): Konformitätsbewertung als Voraussetzung für die EU-Marktzulassung
  1. Maschinen
Anwendung: Maschinen, Anlagenbau
Richtlinie: 1998/37/EG, ab 2009 gilt Richtlinie 2006/42/EG
Ziel(e): Sicherheit und Gesundheit von Personen, insbesondere von Arbeitnehmern und Verbrauchern, und gegebenenfalls von Haustieren und Sachen
  1. Umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen
Anwendung: Verkehrswesen
Richtlinie: 2000/14/EG
Ziel(e): Erstellen von Lärm- und Aktionskarten für Umgebungslärm, Ermittlung des daraus resultierenden Handlungsbedarfs
  1. Persönliche Schutzausrüstungen
Anwendung: Sonstige
Richtlinie: 89/686/EWG
Ziel(e): Regelung der grundlegenden Anforderungen betrefflich der Gestaltung und Herstellung der persönlichen Schutzausrüstungen, um sichere Bedingungen am Arbeitsplatz zu schaffen
  1. Seilbahnen für den Personenverkehr
Anwendung: Seilbahnindustrie
Richtlinie: 2000/9/EG
Ziel(e): Grundlegende Anforderungen im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit von Personen, Umwelt- und Verbraucherschutz für Seilbahnanlagen, deren Teilsysteme und Sicherheitsbauteile
  1. Sportboote
Anwendung: Besitzer von Sportbooten
Richtlinie: 94/25/EG
Ziel(e): Vermeidung von Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit von Personen und Sachen, sowie für die Umwelt durch das in Verkehr bringen von Sportbooten
  1. Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
Anwendung: Telekommunikation
Richtlinie: 99/5/EG
Ziel(e): Konformitätsbewertungsverfahren für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
  1. Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln
Anwendung: Energie
Richtlinie: 92/42/EWG
Ziel(e): Regelung für einen verbesserten Wirkungsgrad der Heizkessel für Privathaushalte und Dienstleistungen

Wenn Sie als Hersteller, Importeur oder Händler an einer Beratung zur Durchführung der EG-Konformitätsbewertung gemäß obiger CE-Richtlinien interessiert sind, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu .

[2008-04]