Vor der Inverkehrbringung von Spielzeug ist eine Anwendungsprüfung gemäß folgender EG-Richtlinie durchzuführen:
Einführung einer internen Fertigungskontrolle
Unter der internen Fertigungskontrolle versteht man das Verfahren, bei dem der Hersteller oder sein in der EU ansässiger Bevollmächtigter, sicherstellt und erklärt, dass die elektrischen Betriebsmittel die für sie geltenden Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen. Der Hersteller oder
sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter bringt an jedem Produkt die CE-Kennzeichnung an und stellt eine schriftliche Konformitätserklärung aus.
Umsetzung in deutsches Recht
Die Richtlinie 88/378/EWG wurde in das deutsche Recht wie folgt umgesetzt:
Wenn Sie als Hersteller, Importeur oder Händler von Spielzeugen eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.