Die Europäische Kommission schlägt dem Parlament und dem Rat zur Gewährleistung des freien Verkehrs von „energieverbrauchsrelevanten“ Produkten und Verbesserung ihrer Umweltverträglichkeit vor, den Anwendungsbereich der Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG zu erweitern.
Während die bisherige Ökodesign-Richtlinie nur für „energiebetriebene“ Produkte (z. B. Haushaltsgeräte, Heiz- und Warmwasserbereitungsgeräte, Unterhaltungselektronik) gilt, soll sich die vorgeschlagene Neufassung zukünftig auf „energieverbrauchsrelevante“ Produkte erstrecken.
Welche Produkte sind hiervon bisher betroffen?
Die Ökodesign-Richtlinie gilt gemäß dem Europäischen Programm zur Klimaänderung (ECCP) für folgende vorrangigen Bereiche bzw. Produktgruppen:
Welche Produkte sind hiervon neu betroffen?
Als „energieverbrauchsrelevante“ Produkte gelten
Produktzulassung nur bei Konformität
Ein Produkt darf in der EU nur in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen werden, wenn
Auswirkung der Änderungen auf Hersteller
Stand der Gesetzgebung
Die Europäische Kommission hat den Richtlinienentwurf am 16.07.08 angenommen. Die Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat sind noch offen.
Wenn Sie als Hersteller oder Händler von Maschinen diese Norm anwenden wollen oder eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.