23.02.2009

CE news 02/09 : Sicherheit von Maschinen - Risikobeurteilung

Im Rahmen der CE-Konformitätsbewertung für Maschinen und Anlagen muss eine Risikobeurteilung bzw. Gefahrenbewertung durchgeführt werden. Die Gefahrenbewertung ist wesentlicher Bestandteil des Konformitätsprozesses. Nur so wird sicher gestellt, dass das CE-Zeichen im Sinne der Maschinenrichtlinie seine Gültigkeit besitzt.

Als Standard gilt hierfür die DIN EN ISO 14121-1, Stand 2007-12.

Ziel

Das vorrangige Ziel der Norm DIN EN ISO 14121-1 ist die Beschreibung eines systematischen Verfahrens zur Risikobeurteilung, damit

  • angemessene Schutzmaßnahmen und
  • miteinander abgestimmte Schutzmaßnahmen

  • ausgewählt werden können. Die Risikobeurteilung ist ein wesentlicher Teil des iterativen Prozesses der Risikoverminderung, der fortgeführt werden muss, bis ausreichende Sicherheit erreicht wird.

    Einschränkungen

    Dieser Teil der ISO 14121 ist nicht anwendbar auf Risiken in Bezug auf

  • Haustiere
  • Eigentum oder
  • Umwelt.

  • Achtung: Die DIN EN ISO 12100 befindet sich in Vorbereitung und soll die bisherige Norm in diesem Jahr ersetzen.

    Wenn Sie als Hersteller oder Händler von Maschinen und Anlagen diese Norm anwenden wollen oder eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.



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    20.02.2009

    CE info 01/09 : Sicherheit von Spielzeug

    Vor der Inverkehrbringung von Spielzeug ist eine Anwendungsprüfung gemäß folgender EG-Richtlinie durchzuführen:

  • 88/378/EWG - Sicherheit von Spielzeug

  • Einführung einer internen Fertigungskontrolle

    Unter der internen Fertigungskontrolle versteht man das Verfahren, bei dem der Hersteller oder sein in der EU ansässiger Bevollmächtigter, sicherstellt und erklärt, dass die elektrischen Betriebsmittel die für sie geltenden Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen. Der Hersteller oder
    sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter bringt an jedem Produkt die CE-Kennzeichnung an und stellt eine schriftliche Konformitätserklärung aus.

    Umsetzung in deutsches Recht

    Die Richtlinie 88/378/EWG wurde in das deutsche Recht wie folgt umgesetzt:

  • Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
  • 2. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSGV)

  • Wenn Sie als Hersteller, Importeur oder Händler von Spielzeugen eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.