05.03.2008

CE news 04/08 : Vorsicht bei Baumaschinen-Auktionen - VDMA warnt!

Viele auf Auktionen angebotenen Maschinen entsprechen nicht den EU-Standards. Meist werden gerade für Versteigerungen im großen Stil neue und gebrauchte Baumaschinen nach Europa eingeführt, die eigentlich gar nicht für einen Import in den europäischen Binnenmarkt vorgesehen waren, berichtet der VDMA*.

Maschinen tragen unberechtigte oder fehlende CE-Kennzeichnung

Häufig entsprechen die hier erhältlichen Maschinen nicht den Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der europäischen Rechtsvorschriften, wie z.B. der Maschinen-Richtlinie, und tragen daher unberechtigt ein CE-Zeichen. In anderen Fällen tragen Maschinen wiederum keine CE-Kennzeichnung, obwohl sie gekennzeichnet sein müssten.

Dem Käufer sind die Folgen, die das Inverkehrbringen solcher Maschinen in Europa haben kann, oft nicht klar. Der Käufer haftet als Erster für durch die Maschine entstandene Schäden bei Unfällen, denn er ist in der Pflicht die Konformität der Maschine zu prüfen und auf Anfrage gegenüber Behörden nachzuweisen. Formal ließen sich Ansprüche an den eigentlichen Hersteller weiterleiten, sitzt dieser aber ausserhalb der Europäischen Gemeinschaft, dann wird es problematisch. Und wenn dann auch noch Rechtshilfeabkommen zwischen Deutschland, der EU und dem Staat des Herstellers fehlen, dann bleibt der Hersteller der allein haftende.

Mehr zur Überprüfung der CE-Konformität finden Käufer und Händler hier: www.ce-declaration.eu .

Die Marktüberwachung, d.h. insbesondere die regionalen Gewerbeaufsichten, müssen gestärkt werden, damit sich der Käufer und Verbraucher auf die CE-Kennzeichnung von Produkten und Maschinen und die Aussagen der EG-Konformitätserklärung wieder verlassen kann.

* Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau

[2008-03]