10.09.2009

Allgemeine Produktsicherheit - Welche Produkte sind betroffen?

Die Richtlinie 2001/95/EG für allgemeine Produktsicherheit legt Bestimmungen über die Sicherheit von Produkten fest, für die es keine spezifischen Bestimmungen gibt.

1. Produktgruppen mit spezifischen Bestimmungen

Sind für Produkte spezifische Sicherheitsanforderungen festgelegt, so gilt die Richtlinie 2001/95/EG nur für Aspekte, Risiken oder Risikokategorien, die nicht unter diese Anforderungen fallen. Dies gilt für folgende Produktgruppen:

- Bauprodukte
- Druckgeräte
- Elektrische und elektronische Geräte
- Gasverbrauchseinrichtungen
- Informations- und Kommunikationstechnologie
- Maschinen
- Medizinprodukte
- Messwesen
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Sportboote
- Spielzeug
- Sprengstoffe und pyrotechnische Gegenstände

2. Produktgruppen ohne spezifische Bestimmungen

Für folgende Anwendungsbereiche und Produktgruppen gibt es keine spezifischen Bestimmungen, für die aber im Rahmen der Richtlinie 2001/95/EG harmonisierten (EN) technische Normen zur Konformitätsbewertung gelten:

Kinder
- Sicherheit von Kinderbekleidung
- Artikel für Säuglinge und Kleinkinder
- Auftriebshilfen für das Schwimmenlernen

Wohnen
- Möbel und Außenmöbel
- Dekorative Öllampen

Sport
- Fahrrad (Fahrräder, Rennräder, City- und Trekking-Fahrräder, Geländefahrräder/Mountainbikes)
- Turngeräte und Stationäre Trainingsgeräte
- Rollsportgeräte
- Tauch-Zubehör
- Ausrüstung für das Gleitschirmfliegen

Nicht gewerblicher Umgang mit Brennstoffen
- Geräte, feste Brennstoffe und Anzündhilfen zum Grillen
- Feuerzeuge

3. Produktgruppen ohne spezifische Bestimmungen und ohne zutreffende EN-Normen

Die Hersteller oder Inverkehrbringer von Produkten, die weder unter 1. noch unter 2. fallen, müssen "kreativ" werden, d.h. aufgrund der fehlenden spezifischen Bestimmungen und harmonisierten (EN) technischen Normen müssen zur Konformitätsbewertung folgende Beurteilungen hinzugezogen werden:
- Normen des Mitgliedstaats (z.B. in Deutschland DIN-Normen ohne EN), in dem das Produkt hergestellt worden ist oder vermarktet wird
- Verhaltensregeln zur Sicherheit und Gesundheit
- aktueller Stand der Kenntnisse und der Technik
- Sicherheitsniveau, das die Verbraucher erwarten können.

Wenn Sie als Hersteller oder Händler von oben genannten Produkten eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.