20.03.2009

CE news 03/09 : BGH-Urteil - Hersteller werden bei Rückrufen entlastet

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil (Az.: VI ZR 170/07, 16.12.2008) festgestellt, dass nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ein Unternehmen nicht mehr in allen Fällen zur Nachrüstung verpflichtet sei, sondern nur noch zur effektiven Gefahrenabwehr. Der Hersteller sei somit nicht generell verpflichtet, bei Rückrufen unsichere Teile kostenlos auszutauschen.

Zur Gefahrabwendungspflicht des Herstellers von Produkten mit Sicherheitsmängeln

Zur Vorgeschichte des BGH-Urteils: In dem Fall waren Pflegebetten in Brand geraten, weil der Motor bei Kontakt mit Feuchtigkeit kurz schloss. Eine Kunde hatte die Motoren austauschen lassen und wollte die Kosten von dem Hersteller erstattet bekommen. Nach Ansicht des BGH hat der Kunde hierauf keinen Rechtsanspruch. Es genügte, dass der Hersteller seine Kunden vor der Brandgefahr warnte. Die Kunden müssen die Gefahr nun auf eigene Kosten beseitigen. Bislang gab es zu dieser Frage nur Urteile unterer Instanzen und anderslautende Entscheidungen.

Konsequenzen für Hersteller

Hersteller, Händler und Kunden sollten zukünftig folgendes beachten:

  • Hersteller müssen im Rahmen der CE-Konformitätsprüfung eine Gefahrenbewertung erstellen, in der vorhersehbare Gefahrensituationen erkannt werden - wie hier z.B. Gefahr von Kurzschlüssen aufgrund eindringender Feuchtigkeit am Motor - und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen oder Sicherheitshinweise erstellt und gegenüber dem Anwender bzw. Kunden deutlich kommuniziert werden.

  • Lieferanten, Hersteller und Händler sollten vertragliche Absprachen über Rückrufkosten treffen oder an die Rechtsprechung anzupassen, damit den Kunden schnell geholfen werden kann und der Ruf aller beteiligter Unternehmen keinen Schaden nimmt.

  • Kunden sollten vor dem Kauf die Handhabung des Produkts anhand der Sicherheitshinweise in der Produktdokumentation bewerten und vor Inbetriebnahme evtl. erforderliche Mitarbeiterunterweisungen und innerbetriebliche Vorkehrungen treffen - beim obigen Fall z. B. eine feuchtigkeitsabweisende Folie unter die Matratze legen.
Wenn Sie als Händler oder Hersteller eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung von Produkten benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.