03.03.2008

CE news 01/08 : Bürokratieabbau in der Elektroindustrie

Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln setzt eine europäische CE-Richtlinie in nationales Recht um. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für die Hersteller elektrischer und elektronischer Geräte deutlich zu reduzieren.

Hersteller sind allein für Konformität und CE-Kennzeichnung verantwortlich

Hersteller werden künftig allein für die Konformität ihrer Produkte und die Anbringung der CE-Kennzeichnung verantwortlich sein. Mit dem Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte wird die EU-Ökodesignrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

Neue europäische Umweltverträglichkeit-Standards

Künftig gelten damit europäische Umweltverträglichkeit-Standards für zahlreiche Geräte wie

  • Kühlschränke
  • Waschmaschinen und Geschirrspüler
  • Fernsehgeräte
  • PCs und Drucker
auch in Deutschland.

Wie sich Hersteller darauf einstellen können, damit ihre Produkte auch zukünftig konform mit allen CE-Richtlinien sind, lesen Sie weiter unter: www.ce-declaration.eu .

[2008-02]