Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln setzt eine europäische CE-Richtlinie in nationales Recht um. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für die Hersteller elektrischer und elektronischer Geräte deutlich zu reduzieren.
Hersteller sind allein für Konformität und CE-Kennzeichnung verantwortlich
Hersteller werden künftig allein für die Konformität ihrer Produkte und die Anbringung der CE-Kennzeichnung verantwortlich sein. Mit dem Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte wird die EU-Ökodesignrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.
Neue europäische Umweltverträglichkeit-Standards
Künftig gelten damit europäische Umweltverträglichkeit-Standards für zahlreiche Geräte wie
- Kühlschränke
- Waschmaschinen und Geschirrspüler
- Fernsehgeräte
- PCs und Drucker
Wie sich Hersteller darauf einstellen können, damit ihre Produkte auch zukünftig konform mit allen CE-Richtlinien sind, lesen Sie weiter unter: www.ce-declaration.eu .
[2008-02]