Das neue Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) ist im Bundesgesetzblatt unter BGBl. I 2008, S. 220 veröffentlicht und somit in Kraft getreten. Ziel des EMVG ist es, einen Rechtsrahmen für ein verträgliches Nebeneinander der wachsenden Vielfalt elektrischer Betriebsmittel (elektr. Maschinen, elektrektrischer Hausgeräte, Funkanlagen, Telekommunikationsnetze etc.) zu schaffen.
Elektrische Geräte und Anlagen sollen so beschaffen sein, dass sie andere Geräte und Anlagen möglichst wenig stören und zugleich auch von diesen möglichst wenig gestört werden
Danach sollen diese so beschaffen sein, dass sie andere Geräte und Anlagen möglichst wenig stören und zugleich auch von diesen möglichst wenig gestört werden. Diese Balance wird i.d.R. anhand europaweit harmonisierter technischer Normen sichergestellt, welchen die Betriebsmittel jeweils entsprechen müssen, bevor sie in Verkehr gebracht und betrieben werden dürfen. Eine Marktaufsicht wacht ex post darüber, dass die Geräte die Vorgaben auch tatsächlich einhalten.
Das Gesetz regelt das Inverkehrbringen, Weitergeben, Ausstellen, Inbetriebnehmen und Betreiben von Betriebsmitteln, das heißt von elektrischen Geräten und Anlagen, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder die durch sie beeinträchtigt werden können. Weiter hin definiert es einen Handlungsrahmen für die Bundesnetzagentur zur Ausführung des Gesetzes im Rahmen der Störungsbearbeitung, die allein in nationalstaatlicher Verantwortung erfolgt."
Mehr zur Anwendung des neuen EMVG finden Hersteller, Händler und Verbraucher hier: www.ce-declaration.eu .[2008-03]