12.05.2008

CE info 04/08 : Wie bekannt sind Konformitätsbewertungsmodule?

Zum EG-Konformitätsbewertungsverfahren gehört die Einführung und Anwendung von sogenannten Konformitätsbewertungsmodulen. Eine Anforderung, die vielen Hersteller unbekannt zu sein scheint und insbesondere für Händler schwierig umsetzbar ist, wenn die eigentlichen Hersteller außerhalb der EU sitzen.

Konformitätsbewertung für Produktentwurfs- und Produktfertigungsstufe

Die Konformitätsbewertung bezieht sich auf die Produktentwurfs- sowie auf die Produktfertigungsstufe. Für die Produktentwurfs- und die Produktfertigungsphase sind acht Bewertungsverfahren (die so genannten Module) vorgesehen, von denen ein Verfahren umgesetzt wird:

  • interne Fertigungskontrolle
  • EG-Baumusterprüfung
  • Konformität mit der Bauart
  • Qualitätssicherung Produktion
  • Qualitätssicherung Produkt
  • Prüfung der Produkte
  • Einzelprüfung
  • umfassende Qualitätssicherung

  • Die Schwierigkeit für Händler besteht darin, das gemäß anzuwendender EG-Richtlinie(n) geforderte Bewertungsverfahren bei Herstellern zu integrieren, um auch diese Anforderung zu erfüllen.

    Wenn Sie als Hersteller, Händler oder Anwender eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung und insbesondere bei der Einführung und Anwendung von Konformitätsbewertungsmodulen benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.

    08.05.2008

    EN news 1Q/08 : Neue EN-Normen

    Aktuelle Veröffentlichungen der Bezugsdaten der harmonisierten Normen im Sinne der "New Approach" siehe Amtsblatt der Europäischen Union im Zeitraum von 2008-01-01 bis 2008-03-31:

  • 89/686/EEC - Persönliche Schutzausrüstung
    vom 2008-03-08 und 2008-03-29

  • 93/42/EEC - Medizinprodukte
    vom 2008-02-27

  • 90/385/EEC - Aktive implantierbare medizinische Geräte
    vom 2008-02-27

  • 98/79/EC - In-vitro-Diagnostika
    von 2008-02-27

  • 2004/22/EC - Messgeräte
    von 2008-02-20 und 2008-02-01

  • 73/23/EEC - Elektrische Betriebsmittel
    von 2008-01-31

  • Wenn Sie als Hersteller, Händler oder Anwender eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung oder Anwendung von EN-DIN-Normen benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.

    24.04.2008

    CE news 07/08 : CE-Kennzeichnung für Bauholz

    Ab dem 1. September 2008 ist die CE-Zertifizierung von Bauprodukten als visuell sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt in der EU verpflichtend.

    Damit Hersteller ihr Bauholz mit dem CE-Kennzeichen versehen dürfen, müssen folgende Anforderungen gemäß EN 14081 erfüllt werden:

  • Erstprüfung durch eine anerkannte Überwachungsstelle, mit der die Eignung des Herstellerbetriebes zur Produktion von Bauschnittholz geprüft und anerkannt wird (entfällt bei Sortierung nach einem in EN 1912 genannten Sortierverfahren)

  • Einrichtung und Wirksamkeit eines Qualitätsmanagementsystems mit einer werkseigenen Produktionskontrolle mit Dokumentation
    der Ergebnisse

  • Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle

  • Jährliche Fremdüberwachung durch eine bauaufsichtlich anerkannte Überwachungsstelle, mit der die ordnungsgemäße Durchführung der werkseigenen Produktionskontrolle geprüft und bestätigt wird.

  • Durch die einheitlichen Sortierkriterien werden die Festigkeitsklassen bestimmt, der Rohstoff Holz kann dadurch gezielter eingesetzt werden.

    Wenn Sie als Hersteller von Bauholz eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.

    18.04.2008

    CE news 08/08 : Spielzeug - RAPEX-Jahresbericht

    Der aktuelle RAPEX-Jahresbericht stellt fest, dass mehr als ein gefährliches Spielzeug pro Tag auf den Markt kommt. Es wird

  • mehr Schutz der Verbraucher durch bessere Marktaufsicht
  • Abschaffung der CE-Kennzeichnung auf Produkten
  • das Aus für gefährliche Substanzen
    gefordert.

  • "Effektiver kontrollieren, besser koordinieren, schärfer sanktionieren" lauten die Forderungen des Verbraucherzentrale. Von der Europäischen Kommission wurden die RAPEX-Zahlen für das Jahr 2007 vorgelegt. Das EU-Schnellwarnsystem listet gefährliche Konsumgüter auf. Insgesamt landeten rund 1.350 Produkte auf der Warnliste - ein Anstieg um fast 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Erneut waren Spielzeuge mit einem Anteil von rund 30 Prozent die am häufigsten gelisteten Waren.

    Marktüberwachung muss besser ausgestattet werden

    Die Länder sind in der Pflicht, mehr in Personal und Ausstattung der Überwachungsbehörden zu investieren. Darüber hinaus müsse sich die Bundesregierung im Kampf gegen gefährliche Konsumgüter stärker engagieren. Eine zentrale Melde- und Informationsstelle, die zugleich die Arbeit der Marktüberwachung der Länder koordiniert, ist notwendig. Notwendig ist darüber hinaus eine einheitliche Informationsstelle, bei der sich Verbraucher über risikoreiche Produkte informieren können. Die Europäische Union müsse zudem die Kontrolldichte an den Außengrenzen des Binnenmarktes erhöhen.

    Kontrollen unabhängiger Dritter statt Selbstauskunft

    Die CE-Kennzeichnung auf Spielzeugen soll abgeschafft oder grundsätzlich geändert werden. Die derzeitige Etikettierung führt Verbraucher in die Irre und wiegt sie in einer Scheinsicherheit. Bei der CE-Kennzeichnung handelt es sich zumindest bei Spielzeugen lediglich um eine Selbstauskunft der Hersteller, dass ihre Produkte EU-konform sind. Konsumenten sollten beim Einkauf auf das GS-Zeichen achten. Das Siegel zeichnet Produkte aus, deren Sicherheit von unabhängigen Prüfstellen gewährleistet wird.

    Gefährliches Spielzeug: Verbote statt Grenzwerte

    Für Spielzeug sind nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes strikte Verbote von krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsschädigenden Stoffen (KMR-Stoffe) und Duftstoffen notwendig. Derzeit wird die Spielzeugrichtlinie auf europäischer Ebene überarbeitet. Der aktuelle Entwurf der EU-Kommission setzt zwar strengere Grenzwerte für Chemikalien, Allergene und Duftstoffe. "Die geplanten Grenzwerte für KMR-Stoffe reichen nicht. Sie liegen sogar unter den Regelungen für Kosmetikprodukte", kritisiert Billen.

    RAPEX - das Schnellwarnsystem für gefährliche Konsumgüter

    RAPEX ist das Schnellwarnsystem der Europäischen Union (EU) für gefährliche Konsumgüter. Die Mitgliedstaaten tauschen sich wöchentlich über riskante Produkte, die von ihnen ausgehenden Gefahren und die Maßnahmen in den Ländern aus. Einmal jährlich veröffentlicht Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva eine Auswertung. Insgesamt landeten rund 1.350 Konsumgüter auf der Warnliste, die ein ernstes Risiko darstellen - ein Anstieg um fast 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch von 2005 auf 2006 war die Zahl um 32 Prozent gestiegen. Im vergangenen Jahr waren erneut Spielzeuge mit über 400 die am häufigsten gelisteten Produkte - das heißt im Durchschnitt wurde mehr als ein Spielzeug pro Tag gemeldet. Die meisten davon stammen aus China.

    Wenn Sie als Hersteller, Händler oder Anwender eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.