Ab dem 1. September 2008 ist die CE-Zertifizierung von Bauprodukten als visuell sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt in der EU verpflichtend.
Damit Hersteller ihr Bauholz mit dem CE-Kennzeichen versehen dürfen, müssen folgende Anforderungen gemäß EN 14081 erfüllt werden:
Erstprüfung durch eine anerkannte Überwachungsstelle, mit der die Eignung des Herstellerbetriebes zur Produktion von Bauschnittholz geprüft und anerkannt wird (entfällt bei Sortierung nach einem in EN 1912 genannten Sortierverfahren)Einrichtung und Wirksamkeit eines Qualitätsmanagementsystems mit einer werkseigenen Produktionskontrolle mit Dokumentation
der ErgebnisseZertifizierung des Qualitätsmanagementsystems durch eine anerkannte ZertifizierungsstelleJährliche Fremdüberwachung durch eine bauaufsichtlich anerkannte Überwachungsstelle, mit der die ordnungsgemäße Durchführung der werkseigenen Produktionskontrolle geprüft und bestätigt wird.Durch die einheitlichen Sortierkriterien werden die Festigkeitsklassen bestimmt, der Rohstoff Holz kann dadurch gezielter eingesetzt werden.
Wenn Sie als Hersteller von Bauholz eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter:
www.ce-declaration.eu.