Zum EG-Konformitätsbewertungsverfahren gehört die Einführung und Anwendung von sogenannten Konformitätsbewertungsmodulen. Eine Anforderung, die vielen Hersteller unbekannt zu sein scheint und insbesondere für Händler schwierig umsetzbar ist, wenn die eigentlichen Hersteller außerhalb der EU sitzen.
Konformitätsbewertung für Produktentwurfs- und Produktfertigungsstufe
Die Konformitätsbewertung bezieht sich auf die Produktentwurfs- sowie auf die Produktfertigungsstufe. Für die Produktentwurfs- und die Produktfertigungsphase sind acht Bewertungsverfahren (die so genannten Module) vorgesehen, von denen ein Verfahren umgesetzt wird:
Die Schwierigkeit für Händler besteht darin, das gemäß anzuwendender EG-Richtlinie(n) geforderte Bewertungsverfahren bei Herstellern zu integrieren, um auch diese Anforderung zu erfüllen.
Wenn Sie als Hersteller, Händler oder Anwender eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung und insbesondere bei der Einführung und Anwendung von Konformitätsbewertungsmodulen benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.