08.07.2009

EN news 01/09 : EN-Normen für Managementsysteme, Auditierung, Konformitätsbewertung und Produktzertifizierung

Aus Anlass des Beschlusses Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

  • über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten
  • zur der Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG über die in den technischen
    Harmonisierungsrichtlinien zu verwendenden Module für die verschiedenen Phasen der Konformitätsbewertungsverfahren und die Regeln für die Anwendung und Verwendung der CE-Konformitätskennzeichnung

  • wurden im Amtsblatt der Europäischen Union am 16.6.2009 (2009/C 136/08) folgende harmonisierten Normen zur Nachweisführung der Konformitätsbewertung festgelegt:

  • EN ISO 9000:2005
    Qualitätsmanagementsysteme — Grundlagen und Begriffe

  • EN ISO 9001:2008
    Qualitätsmanagementsysteme — Anforderungen

  • EN ISO 14001:2004
    Umweltmanagementsysteme — Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung

  • EN ISO 14020:2001
    Umweltkennzeichnungen und — deklarationen — Allgemeine Grundsätze

  • EN ISO 14021:2001
    Umweltkennzeichnungen und — deklarationen — Umweltbezogene Anbietererklärungen

  • EN ISO 14024:2000
    Umweltkennzeichnungen und -deklarationen — Umweltkennzeichnung Typ I — Grundsätze und Verfahren

  • EN ISO 14031:1999
    Umweltmanagement — Umweltleistungsbewertung — Leitlinien

  • EN ISO 14040:2006
    Umweltmanagement — Ökobilanz — Grundsätze und Rahmenbedingungen

  • EN ISO 14044:2006
    Umweltmanagement — Ökobilanz — Anforderungen und Anleitungen

  • EN ISO/IEC 17000:2004
    Konformitätsbewertung — Begriffe und allgemeine Grundlagen

  • EN ISO/IEC 17011:2004
    Konformitätsbewertung — Allgemeine Anforderungen an Akkreditierungsstellen, die Konformitätsbewertungsstellen akkreditieren

  • EN ISO/IEC 17020:2004
    Allgemeine Kriterien für den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen

  • EN ISO/IEC 17020:2004
    Allgemeine Kriterien für den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen

  • EN ISO/IEC 17024:2003
    Konformitätsbewertung — Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren

  • EN ISO/IEC 17025:2005
    Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf — und Kalibrierlaboratorien

  • EN ISO/IEC 17040:2005
    Konformitätsbewertung — Allgemeine Anforderungen an die Begutachtung unter gleichrangigen Konformitätsbewertungsstellen und Akkreditierungsstellen

  • EN ISO/IEC 17050-1:2004
    Konformitätsbewertung — Konformitätserklärung von Anbietern — Teil 1: Allgemeine Anforderungen

  • EN ISO/IEC 17050-2:2004
    Konformitätsbewertung — Konformitätserklärung von Anbeitern — Teil 2: Unterstützende Dokumentation

  • EN ISO 19011:2002
    Leitfaden für Audits von Qualitätsmanagement — und/oder Umweltmanagementsystemen

  • EN 45011:1998
    Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Produktzertifizierungssysteme betreiben

  • Wenn Sie als Hersteller oder Händler ein Managementsystem entsprechend einem der hier aufgeführten Normen einführen, dokumentieren, schulen und zertifizieren wollen oder eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.

    15.06.2009

    CE news 04/09 : Neue Richtlinie für nichtselbsttätige Waagen

    Das EU-Parlament und der Rat der EU haben am 23. April 2009 folgende Richtlinie mit Bedeutung für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR*) erlassen:

    Richtlinie 2009/23/EG über nichtselbsttätige Waagen

    Die Richtlinie 90/384/EWG vom 20. Juni 1990 über nichtselbsttätige Waagen wurde erheblich geändert.

    Begriffsklärung

  • „Waage“ ein Messgerät zur Bestimmung der Masse eines Körpers auf der Grundlage der auf diesen Körper wirkenden Schwerkraft; eine Waage kann ferner dazu dienen, andere mit der Masse verbundene Größen, Mengen, Parameter oder Merkmale zu bestimmen;
  • „nichtselbsttätige Waage“ eine Waage, die beim Wägen das Eingreifen einer Bedienungsperson erfordert;

    Anwendungsbereich

    Im Sinne dieser Richtlinie werden die Verwendungsbereiche von nicht selbsttätigen Waagen wie folgt unterschieden:
  • Bestimmung der Masse für Zwecke des geschäftlichen Verkehrs;
  • Bestimmung der Masse zur Berechnung einer Gebühr, eines Zolls, einer Abgabe, einer Zulage, einer Strafe, eines Entgelts, einer Entschädigung oder ähnlicher Zahlungen;
  • Bestimmung der Masse im Hinblick auf die Anwendung von Rechtsvorschriften und die Erstellung von Gutachten für gerichtliche Zwecke;
  • Bestimmung der Masse bei der Ausübung der Heilkunde beim Wiegen von Patienten aus Gründen der ärztlichen Überwachung, Untersuchung und Behandlung;
  • Bestimmung der Masse für die Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken aufgrund ärztlicher Verschreibung und Bestimmung der Masse bei Analysen in medizinischen und pharmazeutischen Laboratorien;
  • Bestimmung des Preises entsprechend der Masse für den Verkauf in öffentlichen Verkaufsstellen und bei der Herstellung von Fertigpackungen;

    Wenn Sie als Hersteller oder Händler von nichtselbsttätige Waagen eine Beratung benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.

    * EWR: EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Mitgliedstaaten (Norwegen, Island, mit Ausnahme der Schweiz)

  • CE info 03/09 : CE-Kennzeichnung in wenigen Schritten

    Für viele Produkte, die eine CE-Kennzeichnung tragen müssen, ist eine Konformitätsbewertung und -erklärung des Herstellers oder seines Bevollmächtigten ausreichend. Eine benannte Stelle ist nur dann einzuschalten, wenn dies wegen des erhöhten Gefährdungspotentials, das vom Produkt ausgeht, in der entsprechenden EU-Richtlinie ausdrücklich verlangt wird.

    Folgende Schritte sind zu beachten:

    1. Schritt - Klärung folgender Fragen

  • Wie ist das Produkt definiert hinsichtlich der Produktart, des Verwendungszwecks, des Einsatzbereichs etc.?
  • Welche EU-Richtlinien sind anzuwenden?
  • Welche grundlegenden Anforderungen ergeben sich aus den anzuwendenen Richtlinien?
  • Gibt es harmonisierte europäische Normen, die hier berücksichtigt werden können oder müssen?
  • Gibt es nationale Normen oder sonstige Spezifikationen, die neben den „harmonisierten“ Normen verbindlich sind?
  • Muss verpflichtend eine benannte Stelle die Konformität des Produktes mit den in der EU-Richtlinie enthaltenen Anforderungen mit einer Bescheinigung bestätigen?
  • Soll im Zweifelsfall eine benannte Stelle freiwillig eingeschaltet werden?

    2. Schritt - Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens

  • Es muss gewährleistet sein, dass die grundlegenden Anforderungen aus den einschlägigen EU-Richtlinien eingehalten werden; Es können die in den EU-Richtlinien festgelegten Schutzziele mit oder ohne die Hilfe von harmonisierten europäischen Normen erreicht werden
  • Durchführung einer Risikobeurteilung
  • Qualitätssicherung gemäß EU-Richtlinien einführen, gegebenenfalls sollte der Hersteller ein Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001 aufbauen

    3. Schritt - Erstellen der technischen Unterlagen

  • Technische Dokumentation erstellen
  • Ausfertigen der Konformitätserklärung als EG-Herstellererklärung oder CE-Konformitätserklärung
  • Erstellung einer Gebrauchsanweisung/Betriebsanleitung
  • Gegebenenfalls Einholen einer EU-Baumusterbescheinigung/eines Zertifikates bei einer benannten Stelle, soweit dies die EU-Richtlinie fordert.

    4. Schritt - CE-Kennzeichnung

  • Anbringen der CE-Kennzeichnung ohne bzw. mit Kenn-Nummer einer benannten Stelle
  • Gegebenenfalls Anbringen von Warnzeichen und sonstigen Kennzeichnungen

    Bei Serienproduktion zu beachten

    Qualitätssicherung
    Hersteller sollten ihre Produktion mit einem QM-System nach DIN EN ISO 9001 oder einer Spezialnorm kontinuierlich lenken und verbessern.

    Produkte, Vorschriften und Normen regelmässig auf Aktualität hin prüfen
    Änderungen in den grundlegenden Anforderungen und den harmonisierten Normen müssen beachtet werden; eine Nachprüfung oder erneute Zertifizierung bei wesentlichen Änderungen des Produkts wird erforderlich; das Produkt sollte an den Stand der Technik angepasst sein.

    Wenn Sie als Hersteller von CE-kennzeichnungspflichtigen Produkten eine Beratung benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.

  • 06.04.2009

    EN news 2Q/09 : Neue EN-Normen

    Aktuelle Veröffentlichungen der Bezugsdaten der harmonisierten Normen im Sinne der "New Approach" siehe Amtsblatt der Europäischen Union im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2009:

  • 90/396/EWG - Gasverbrauchseinrichtungen
    vom 2009-06-05

  • 2006/95/EG - Elektrische Betriebsmittel
    vom 2009-06-05

  • 89/686/EWG - Persönliche Schutzausrüstungen
    vom 2009-06-05

  • 2004/108/EG - Elektromagnetische Verträglichkeit
    vom 2009-06-05

  • 88/378/EWG - Spielzeug
    vom 2009-04-30 (2009/C 99/04)

  • 98/79/EG - In-vitro-Diagnostika
    vom 2009-04-24

  • 88/378/EWG - Spielzeug
    vom 2009-04-16 (2009/C 87/02)

  • 97/23/EG - Druckgeräte
    vom 2009-04-04

  • Wenn Sie als Hersteller, Händler oder Anwender eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung oder Anwendung von EN-DIN-Normen benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.