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08.07.2009

EN news 01/09 : EN-Normen für Managementsysteme, Auditierung, Konformitätsbewertung und Produktzertifizierung

Aus Anlass des Beschlusses Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

  • über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten
  • zur der Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG über die in den technischen
    Harmonisierungsrichtlinien zu verwendenden Module für die verschiedenen Phasen der Konformitätsbewertungsverfahren und die Regeln für die Anwendung und Verwendung der CE-Konformitätskennzeichnung

  • wurden im Amtsblatt der Europäischen Union am 16.6.2009 (2009/C 136/08) folgende harmonisierten Normen zur Nachweisführung der Konformitätsbewertung festgelegt:

  • EN ISO 9000:2005
    Qualitätsmanagementsysteme — Grundlagen und Begriffe

  • EN ISO 9001:2008
    Qualitätsmanagementsysteme — Anforderungen

  • EN ISO 14001:2004
    Umweltmanagementsysteme — Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung

  • EN ISO 14020:2001
    Umweltkennzeichnungen und — deklarationen — Allgemeine Grundsätze

  • EN ISO 14021:2001
    Umweltkennzeichnungen und — deklarationen — Umweltbezogene Anbietererklärungen

  • EN ISO 14024:2000
    Umweltkennzeichnungen und -deklarationen — Umweltkennzeichnung Typ I — Grundsätze und Verfahren

  • EN ISO 14031:1999
    Umweltmanagement — Umweltleistungsbewertung — Leitlinien

  • EN ISO 14040:2006
    Umweltmanagement — Ökobilanz — Grundsätze und Rahmenbedingungen

  • EN ISO 14044:2006
    Umweltmanagement — Ökobilanz — Anforderungen und Anleitungen

  • EN ISO/IEC 17000:2004
    Konformitätsbewertung — Begriffe und allgemeine Grundlagen

  • EN ISO/IEC 17011:2004
    Konformitätsbewertung — Allgemeine Anforderungen an Akkreditierungsstellen, die Konformitätsbewertungsstellen akkreditieren

  • EN ISO/IEC 17020:2004
    Allgemeine Kriterien für den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen

  • EN ISO/IEC 17020:2004
    Allgemeine Kriterien für den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen

  • EN ISO/IEC 17024:2003
    Konformitätsbewertung — Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren

  • EN ISO/IEC 17025:2005
    Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf — und Kalibrierlaboratorien

  • EN ISO/IEC 17040:2005
    Konformitätsbewertung — Allgemeine Anforderungen an die Begutachtung unter gleichrangigen Konformitätsbewertungsstellen und Akkreditierungsstellen

  • EN ISO/IEC 17050-1:2004
    Konformitätsbewertung — Konformitätserklärung von Anbietern — Teil 1: Allgemeine Anforderungen

  • EN ISO/IEC 17050-2:2004
    Konformitätsbewertung — Konformitätserklärung von Anbeitern — Teil 2: Unterstützende Dokumentation

  • EN ISO 19011:2002
    Leitfaden für Audits von Qualitätsmanagement — und/oder Umweltmanagementsystemen

  • EN 45011:1998
    Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Produktzertifizierungssysteme betreiben

  • Wenn Sie als Hersteller oder Händler ein Managementsystem entsprechend einem der hier aufgeführten Normen einführen, dokumentieren, schulen und zertifizieren wollen oder eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.

    05.03.2009

    CE info 02/09 : CE-Kennzeichnung - Übereinstimmung von Produkten mit den Richtlinien zur technischen Harmonisierung


    Aktualisierung vom 16. April 2009

    Durch den Beschluss 768/2008/EG vom 9. Juli 2008 sind die hier aufgeführten Bestimmungen gemäß 93/465/EWG aufgehoben und sind neu festgelegt.

    Die CE-Konformitätskennzeichnung, das CE-Zeichen, zeigt die Übereinstimmung von Produkten mit den entsprechenden Richtlinien zur technischen Harmonisierung an. Ein Nachweis ist das CE-Zeichen alleine nicht, denn es wird vom Hersteller oder dem Inverkehrbringer selbst am Produkt angebracht. Nur in Verbindung mit einem vierstelligen Zahlencode weist es auf eine externe unabhängige Überprüfung durch eine akkreditierte Stelle hin. Diese externe Überprüfung, auch CE-Zertifizierung genannt, ist nur für bestimmte Produktgruppen vorgeschrieben. Als freiwillige Ersatzmaßnahme dienst das GS-Zeichen für "Geprüft Sicherheit" in Deutschland.

    Für die hier aufgeführten Produkte
  • Bauprodukte
  • Druckgeräte
  • Elektrische und elektronische Geräte
  • Gasverbrauchseinrichtungen
  • Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Maschinen
  • Medizinprodukte
  • Messwesen
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Sportboote
  • Spielzeug
  • Sprengstoffe und pyrotechnische Gegenstände

  • gibt es Instrumente zur Bewertung der Übereinstimmung von Produkten mit den entsprechenden Richtlinien. Je nach Produktgruppe können mehrere Richtlinien gelten!

    Ziel

    Ziel ist der Schutz öffentlicher Interessen wie Gesundheit und Sicherheit der Benutzer dieser Produkte.

    Vorteil für Unternehmen

    Jeder Hersteller oder Inverkehrbringer überprüft sein Produkt auf Grundlage harmonisierter Kriterien gemäß der geltenden Richtlinie(n), stellt die Konformität nachweisbar fest, erklärt diese durch die CE-Konformitätserklärung und bringt anschließend das CE-Zeichen an. Anschließend darf das Produkt auf dem europäischen Markt inverkehrgebracht oder inbetriebgenommen werden, ohne dieses Verfahren in jedem einzelnen europäischen Staat wiederholen zu müssen. Somit wird der innereuropäische Handel erleichtert und der freie Binnenmarkt angestrebt.
    Die Mitgliedstaaten dürfen das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Produkten mit CE-Kennzeichnung nicht beschränken, ausser sie können nachweisen, dass ein Produkt nicht den Anforderungen entspricht.

    Direktimporte

    Die CE-Kennzeichnung muss vom Hersteller oder seinem in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten angebracht werden. Für die Konformität des Produkts ist letztendlich der Hersteller verantwortlich.

    Konformitätsbewertung

    Die Konformitätsbewertung ist in Module untergliedert, die sich auf die Produktentwurfs- und die Produktfertigungsstufe beziehen. Die Richtlinie 93/465/EWG vom 22. Juli 1993 legt die über die in den technischen Harmonisierungsrichtlinien zu verwendenden Module für die verschiedenen Phasen der Konformitätsbewertungsverfahren und die Regeln für die Anbringung und Verwendung der CE-Konformitätskennzeichnung fest.

    Die Konformitätsbewertung bezieht sich auf
  • die Produktentwurfsstufe
  • die Produktfertigungsstufe.
    Im Verlauf dieser beiden Stufen kann, je nach Konformitätsbewertungsverfahren, eine benannte Stelle eingeschaltet werden. Wird eine benannte Stelle bei der Fertigungsüberwachung tätig, muss die Kennnummer der benannten Stelle hinter der CE-Kennzeichnung stehen.

    Konformitätsbewertungsmodule

    Für die Produktentwurfs- und die Produktfertigungsphase sind acht Bewertungsverfahren (Module) vorgesehen: CE info 04/08 von 12.05.2008.

    Wenn Sie als Hersteller oder Händler eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.