05.03.2009

CE info 02/09 : CE-Kennzeichnung - Übereinstimmung von Produkten mit den Richtlinien zur technischen Harmonisierung


Aktualisierung vom 16. April 2009

Durch den Beschluss 768/2008/EG vom 9. Juli 2008 sind die hier aufgeführten Bestimmungen gemäß 93/465/EWG aufgehoben und sind neu festgelegt.

Die CE-Konformitätskennzeichnung, das CE-Zeichen, zeigt die Übereinstimmung von Produkten mit den entsprechenden Richtlinien zur technischen Harmonisierung an. Ein Nachweis ist das CE-Zeichen alleine nicht, denn es wird vom Hersteller oder dem Inverkehrbringer selbst am Produkt angebracht. Nur in Verbindung mit einem vierstelligen Zahlencode weist es auf eine externe unabhängige Überprüfung durch eine akkreditierte Stelle hin. Diese externe Überprüfung, auch CE-Zertifizierung genannt, ist nur für bestimmte Produktgruppen vorgeschrieben. Als freiwillige Ersatzmaßnahme dienst das GS-Zeichen für "Geprüft Sicherheit" in Deutschland.

Für die hier aufgeführten Produkte
  • Bauprodukte
  • Druckgeräte
  • Elektrische und elektronische Geräte
  • Gasverbrauchseinrichtungen
  • Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Maschinen
  • Medizinprodukte
  • Messwesen
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Sportboote
  • Spielzeug
  • Sprengstoffe und pyrotechnische Gegenstände

  • gibt es Instrumente zur Bewertung der Übereinstimmung von Produkten mit den entsprechenden Richtlinien. Je nach Produktgruppe können mehrere Richtlinien gelten!

    Ziel

    Ziel ist der Schutz öffentlicher Interessen wie Gesundheit und Sicherheit der Benutzer dieser Produkte.

    Vorteil für Unternehmen

    Jeder Hersteller oder Inverkehrbringer überprüft sein Produkt auf Grundlage harmonisierter Kriterien gemäß der geltenden Richtlinie(n), stellt die Konformität nachweisbar fest, erklärt diese durch die CE-Konformitätserklärung und bringt anschließend das CE-Zeichen an. Anschließend darf das Produkt auf dem europäischen Markt inverkehrgebracht oder inbetriebgenommen werden, ohne dieses Verfahren in jedem einzelnen europäischen Staat wiederholen zu müssen. Somit wird der innereuropäische Handel erleichtert und der freie Binnenmarkt angestrebt.
    Die Mitgliedstaaten dürfen das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Produkten mit CE-Kennzeichnung nicht beschränken, ausser sie können nachweisen, dass ein Produkt nicht den Anforderungen entspricht.

    Direktimporte

    Die CE-Kennzeichnung muss vom Hersteller oder seinem in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten angebracht werden. Für die Konformität des Produkts ist letztendlich der Hersteller verantwortlich.

    Konformitätsbewertung

    Die Konformitätsbewertung ist in Module untergliedert, die sich auf die Produktentwurfs- und die Produktfertigungsstufe beziehen. Die Richtlinie 93/465/EWG vom 22. Juli 1993 legt die über die in den technischen Harmonisierungsrichtlinien zu verwendenden Module für die verschiedenen Phasen der Konformitätsbewertungsverfahren und die Regeln für die Anbringung und Verwendung der CE-Konformitätskennzeichnung fest.

    Die Konformitätsbewertung bezieht sich auf
  • die Produktentwurfsstufe
  • die Produktfertigungsstufe.
    Im Verlauf dieser beiden Stufen kann, je nach Konformitätsbewertungsverfahren, eine benannte Stelle eingeschaltet werden. Wird eine benannte Stelle bei der Fertigungsüberwachung tätig, muss die Kennnummer der benannten Stelle hinter der CE-Kennzeichnung stehen.

    Konformitätsbewertungsmodule

    Für die Produktentwurfs- und die Produktfertigungsphase sind acht Bewertungsverfahren (Module) vorgesehen: CE info 04/08 von 12.05.2008.

    Wenn Sie als Hersteller oder Händler eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.

  • 04.03.2009

    EN news 1Q/09 : Neue EN-Normen

    Aktuelle Veröffentlichungen der Bezugsdaten der harmonisierten Normen im Sinne der "New Approach" siehe Amtsblatt der Europäischen Union im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2009:

  • 98/37/EG - Maschinen
    vom 2009-03-28 (C74)


  • 94/25/EC - Sportboote
    vom 2009-03-04


  • 2000/9/EG - Seilbahnen für den Personenverkehr
    vom 2009-03-04


  • 87/404/EWG - einfache Druckbehälter
    vom 2009-02-28


  • 97/23/EG - Druckgeräte
    vom 2009-02-25


  • 98/79/EG - In-vitro-Diagnostika
    vom 2009-02-19


  • 90/385/EWG - implantierbare medizinische Geräte
    vom 2009-02-19


  • 93/42/EWG - Medizinprodukte
    vom 2009-02-19


  • 2001/95/EG - Allgemeine Produktsicherheit
    vom 2009-02-17


  • 98/37/EG - Maschinen
    vom 2009-01-28 (C22)


  • 89/686/EWG - Persönliche Schutzausrüstungen
    vom 2009-01-28


  • 94/9/EG - Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
    vom 2009-01-27


  • Wenn Sie als Hersteller, Händler oder Anwender eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung oder Anwendung von EN-DIN-Normen benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.

    23.02.2009

    CE news 02/09 : Sicherheit von Maschinen - Risikobeurteilung

    Im Rahmen der CE-Konformitätsbewertung für Maschinen und Anlagen muss eine Risikobeurteilung bzw. Gefahrenbewertung durchgeführt werden. Die Gefahrenbewertung ist wesentlicher Bestandteil des Konformitätsprozesses. Nur so wird sicher gestellt, dass das CE-Zeichen im Sinne der Maschinenrichtlinie seine Gültigkeit besitzt.

    Als Standard gilt hierfür die DIN EN ISO 14121-1, Stand 2007-12.

    Ziel

    Das vorrangige Ziel der Norm DIN EN ISO 14121-1 ist die Beschreibung eines systematischen Verfahrens zur Risikobeurteilung, damit

  • angemessene Schutzmaßnahmen und
  • miteinander abgestimmte Schutzmaßnahmen

  • ausgewählt werden können. Die Risikobeurteilung ist ein wesentlicher Teil des iterativen Prozesses der Risikoverminderung, der fortgeführt werden muss, bis ausreichende Sicherheit erreicht wird.

    Einschränkungen

    Dieser Teil der ISO 14121 ist nicht anwendbar auf Risiken in Bezug auf

  • Haustiere
  • Eigentum oder
  • Umwelt.

  • Achtung: Die DIN EN ISO 12100 befindet sich in Vorbereitung und soll die bisherige Norm in diesem Jahr ersetzen.

    Wenn Sie als Hersteller oder Händler von Maschinen und Anlagen diese Norm anwenden wollen oder eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.



    Suchbegriffe:
    Abschätzung, Anforderung, Begriffe, Beurteilung, Bewertung, Definition, Dokumentation, Elektrotechnik, Gefährdung, Leitsatz, Maschine, Maschinenbau, Maschinensicherheit, Risiko, Risikoanalyse, Schutzmaßnahme, Sicherheit, Sicherheitsmaßnahme, Sicherheitstechnik, Unfallverhütung, Verminderung, Zuverlässigkeit

    20.02.2009

    CE info 01/09 : Sicherheit von Spielzeug

    Vor der Inverkehrbringung von Spielzeug ist eine Anwendungsprüfung gemäß folgender EG-Richtlinie durchzuführen:

  • 88/378/EWG - Sicherheit von Spielzeug

  • Einführung einer internen Fertigungskontrolle

    Unter der internen Fertigungskontrolle versteht man das Verfahren, bei dem der Hersteller oder sein in der EU ansässiger Bevollmächtigter, sicherstellt und erklärt, dass die elektrischen Betriebsmittel die für sie geltenden Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen. Der Hersteller oder
    sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter bringt an jedem Produkt die CE-Kennzeichnung an und stellt eine schriftliche Konformitätserklärung aus.

    Umsetzung in deutsches Recht

    Die Richtlinie 88/378/EWG wurde in das deutsche Recht wie folgt umgesetzt:

  • Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
  • 2. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSGV)

  • Wenn Sie als Hersteller, Importeur oder Händler von Spielzeugen eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.