04.12.2008

CE news 14/08 : Neue Grundlage für Konformitätsbewertungsmodule

Zum EG-Konformitätsbewertungsverfahren gehört die Einführung und Anwendung von sogenannten Konformitätsbewertungsmodulen. Eine sehr hilfreiche Grundlage hierfür ist die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach der ISO 9001.

Hier gibt es eine Neuerung: Die ISO (International Organization for Standardization) hat die neue Fassung der ISO 9001 veröffentlicht. Das Deutsche Institut für Normung (DIN) wird diese Norm unter der Bezeichnung DIN EN ISO 9001:2008 herausgegeben. Die internationale Ausgabe der Norm wurde am 14. November 2008 veröffentlicht.

Übergangsfristen

Welche Fristen sind hierbei zu beachten:

  • bis zum 14. November 2009 können die jährlichen Überwachungsaudits und Re-Zertifizierungen wahlweise gegen die ISO 9001:2008 oder (wenn vom Auftraggeber gewünscht) gegen die ISO 9001:2000 vorgenommen und durch entsprechende Zertifikate bestätigt
  • ab dem 14. November 2009 werden alle Überwachungsaudits und Re-Zertifizierungen gegen die ISO 9001:2008 durchgeführt
  • am 14. November 2010, d.h. 24 Monate nach der Veröffentlichung verlieren ISO 9001:2000-Zertifikate ihre Gültigkeit
  • jede Umstellung eines Zertifikates von der ISO 9001:2000 auf die ISO 9001:2008 setzt ein Überwachungs- oder Re-Zertifizierungsaudit voraus
  • Zertifizierungs-, Überwachungs- oder Re-Zertifizierungsaudits müssen durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft durchgeführt werden
  • für die Übergangsfristen ist in Deutschland das Datum der Herausgabe der internationalen ISO 9001:2008 maßgebend, d.h. der 14. November 2008, nicht die im Dezember 2008 zu erwartende deutschsprachige DIN EN ISO 9001:2008.

  • Wenn Sie als Hersteller, Händler oder Anwender eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung und insbesondere bei der Einführung und Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen benötigen oder mehr über die Änderungen der Norm erfahren möchten, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.

    EN news 4Q/08 : Neue EN-Normen

    Aktuelle Veröffentlichungen der Bezugsdaten der harmonisierten Normen im Sinne der "New Approach" siehe Amtsblatt der Europäischen Union im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2008:

  • 90/396/EEC - Gasverbrauchseinrichtungen
    vom 2008-12-23

  • 89/106/EEC - Bauprodukte
    vom 2008-12-16

  • 94/25/EC - Sportboote
    vom 2008-12-03

  • 93/42/EEC - Medizinprodukte
    vom 2008-11-27

  • 90/385/EEC - aktive implantierbare medizinische Geräte
    vom 2008-11-27

  • 98/79/EC - In-vitro-Diagnostika
    vom 2008-11-27

  • 2004/108/EC - elektromagnetische Verträglichkeit
    vom 2008-11-04

  • 1999/5/EC - Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
    vom 2008-11-04

  • 95/16/EC - Aufzüge
    vom 2008-10-28

  • Wenn Sie als Hersteller, Händler oder Anwender eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung oder Anwendung von EN-DIN-Normen benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.

    01.10.2008

    CE news 13/08 : Änderung der Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG

    Die Europäische Kommission schlägt dem Parlament und dem Rat zur Gewährleistung des freien Verkehrs von „energieverbrauchsrelevanten“ Produkten und Verbesserung ihrer Umweltverträglichkeit vor, den Anwendungsbereich der Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG zu erweitern.

    Während die bisherige Ökodesign-Richtlinie nur für „energiebetriebene“ Produkte (z. B. Haushaltsgeräte, Heiz- und Warmwasserbereitungsgeräte, Unterhaltungselektronik) gilt, soll sich die vorgeschlagene Neufassung zukünftig auf „energieverbrauchsrelevante“ Produkte erstrecken.

    Welche Produkte sind hiervon bisher betroffen?
    Die Ökodesign-Richtlinie gilt gemäß dem Europäischen Programm zur Klimaänderung (ECCP) für folgende vorrangigen Bereiche bzw. Produktgruppen:

  • Heiz- und Warmwasserbereitungsgeräte
  • Elektromotoren
  • Beleuchtung in privaten Haushalten und im Dienstleistungssektor
  • Haushaltsgeräte
  • Bürogeräte in privaten Haushalten und im Dienstleistungssektor
  • Unterhaltungselektronik
  • Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen

  • Welche Produkte sind hiervon neu betroffen?
    Als „energieverbrauchsrelevante“ Produkte gelten
  • Produkte und ihre selbständig vermarktbaren Teile, deren Nutzung „den Verbrauch von Energie in irgendeiner Weise beeinflusst“ (Art. 2 Nr. 1): z. B. Fenster, Isolationsmaterial für Gebäude und Duschköpfe
  • Produkte mit einem Verkaufsvolumen in der EU von mindestens 200.000 Stück pro Jahr, „erheblichen Umweltauswirkungen“ sowie „erheblichem Potenzial für eine Verbesserung seiner Umweltverträglichkeit ohne übermäßig hohe Kosten“ (Art. 15 Abs. 2 lit. a bis c)
  • Verkehrsmittel zur Personen- und Güterbeförderung sind von der Richtlinie ausgenommen (Art. 1 Abs. 3)

  • Produktzulassung nur bei Konformität
    Ein Produkt darf in der EU nur in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen werden, wenn
  • eine Konformitätsbewertung durchgeführt wurde (Art. 8 Abs. 1, Anhang IV und V)
  • das Produkt eine CE-Kennzeichnung trägt (Art. 3 Abs. 1)
  • der Hersteller eine Konformitätserklärung abgeben hat (Art. 5 Abs. 1 und 3, Anhang VI)

  • Auswirkung der Änderungen auf Hersteller
  • Administrativer Aufwand steigt durch Dokumentations- und Berichtspflichten
  • Verwaltungsaufwand steigt in der Entwicklung neuer Produkte
  • Produktions- und Entwicklungskosten steigen

  • Stand der Gesetzgebung
    Die Europäische Kommission hat den Richtlinienentwurf am 16.07.08 angenommen. Die Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat sind noch offen.

    Wenn Sie als Hersteller oder Händler von Maschinen diese Norm anwenden wollen oder eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.

    31.08.2008

    CE news 12/08 : Aktuelles zur Konformitätsbewertung nach der Maschinenrichtlinie

    Am 22.08.08 wurde im EU-Amtsblatt das aktualisierte Verzeichnis der harmonisierten Normen nach der Maschinenrichtlinie veröffentlicht (REF C215 of 2008-08-22). Im Gegensatz zu der vorherigen Aktualisierung wurde die folgende Norm

  • EN ISO 13857:2008 - Sicherheit von Maschinen
    Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen

    nun aufgenommen. Die Anwendung der EN ISO 13857 im Rahmen der Konformitätsbewertung ist nun offiziell bestätigt.

    Wenn Sie als Hersteller oder Händler von Maschinen diese Norm anwenden wollen oder eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.