09.07.2008

CE info 07/08 : Medizinprodukte

Vor der Inverkehrbringung von Medizinprodukten ist eine Anwendungsprüfung gemäß folgender EG-Richtlinien durchzuführen:

  • 93/42/EWG - Medizinprodukte

  • 90/385/EWG - Aktive implantierbare medizinische Geräte

  • 98/79/EG - In-vitro-Diagnostika

  • Wenn Sie als Hersteller, Importeur oder Händler von Medizinprodukten eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.

    08.07.2008

    EN news 3Q/08 : Neue EN-Normen

    Aktuelle Veröffentlichungen der Bezugsdaten der harmonisierten Normen im Sinne der "New Approach" siehe Amtsblatt der Europäischen Union im Zeitraum von 2008-07-01 bis 2008-09-30:

  • 97/23/EC - Druckgeräte
    vom 2008-07-01

  • 87/404/EWG - Einfache Druckbehälter
    vom 2008-07-08

  • 93/42/EWG - Medizinprodukte
    vom 2008-07-23

  • 90/385/EWG - Aktive implantierbare medizinische
    Geräte

    vom 2008-07-23

  • 98/79/EG - In-vitro-Diagnostika
    vom 2008-07-23

  • 94/9/EG - Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
    vom 2008-08-20

  • 98/37/EG - Maschinen
    vom 2008-08-22

  • 2006/95/EG - Elektrische Betriebsmittel
    vom 2008-08-29

  • 88/378/EWG - Sicherheit von Spielzeug
    vom 2008-09-16

  • 98/37/EC - Maschinen (Korrektur)
    vom 2008-09-20

  • Wenn Sie als Hersteller, Händler oder Anwender eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung oder Anwendung von EN-DIN-Normen benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.

    18.06.2008

    CE news 10/08 : Umsetzungsfrist der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

    Die Umsetzungsfrist für die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG endet am 29. Juni 2008.

    Alle EU-Mitgliedstaaten müssen bis zum 29. Juni 2008 die neue Maschinenrichtlinie in Form gesetzlicher Regelungen in ihre nationale Gesetzgebung überführt haben. In Deutschland ist davon die

    Alte Maschinenrichtlinie weiterhin gültig

    Die alte Maschinenrichtlinie 98/37/EG bleibt jedoch bis zum 29.12.2009 weiterhin gültig! Dies muss auch in den nationalen gesetzlichen Regelungen berücksichtigt und entsprechende Übergangsfristen eingeräumt werden. In Deutschland ist hiervon das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und seine 9. Verordnung (9.GPSGV) betroffen.

    Erweiterter Anwendungsbereich der neuen Maschinenhersteller

    Die Praxis hat gezeigt, dass sich Maschinenhersteller aus der Verantwortung einer Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung dadurch entziehen, dass sie z.B. eine Maschine in einem nicht betriebsfähigen Zustand ausliefern und bestimmte Montageleistungen vor Ort dem Kunden überlassen. Dies führte dazu, dass der Kunde als Anwender selbst oder durch einen beauftragten Dienstleister die neue Maschine aufbaute und in Betrieb nahm, womit die Verantwortung der EG-Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung auf ihn überging. Während die bisherige Maschinenrichtlinie 98/37/EG hauptsächlich von

  • Maschinen und
  • Sicherheitsbauteilen

  • spricht, die in den Anwendungsbereich gemäß Artikel 1 der Richtlinie fallen, so sind nach der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zukünftig

  • Maschinen
  • auswechselbare Ausrüstungen
  • Sicherheitsbauteile
  • Lastaufnahmemittel
  • Ketten, Seile und Gurte
  • abnehmbare Gelenkwellen
  • unvollständige Maschinen

  • im Anwendungsbereich gemäß Artikel 1 betroffen. Aus den oben erwähnten Gründen sind nun u.a. "unvollständige Maschinen" explizit aufgenommen.

    Entlastung für die Forschung

    Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind, unterliegen nicht der Maschinenrichtlinie.

    Qualitätssicherungssystem ersetzt Normenbezug

    Nach Änderung der Konformitätsverfahren, siehe Anhang IV, können für solche Maschinen, die nach harmonisierten Normen hergestellt wurden, die Konformität durch interne Fertigungskontrolle bestätigt werden. Dies ist auch dann möglich, wenn keine harmonisierte Norm vorliegt, der Betrieb aber ein umfassendes Qualitätssicherungssystem unterhält.

    Wenn Sie als Hersteller oder Händler von Maschinen bereits jetzt die neuen Regelungen in Ihren Entwicklungen und Planungen mitberücksichtigen wollen oder eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.

    16.06.2008

    EN news 2Q/08 : Neue EN-Normen

    Aktuelle Veröffentlichungen der Bezugsdaten der harmonisierten Normen im Sinne der "New Approach" siehe Amtsblatt der Europäischen Union im Zeitraum von 2008-04-01 bis 2008-06-30:

  • 94/9/EC - Sprengstoffe und pyrotechnische Gegenstände
    vom 2008-04-11

  • 94/25/EC - Sportboote
    vom 2008-04-30

  • 97/23/EC - Druckgeräte
    vom 2008-05-06

  • 90/396/EWG - Gasverbrauchseinrichtungen
    vom 2008-05-24

  • 1999/5/EG - Funkanlagen und
    Telekommunikationsendeinrichtungen

    vom 2008-06-03

  • 2006/95/EG - Elektrische Betriebsmittel
    vom 2008-06-10

  • 89/686/EEC - Persönliche Schutzausrüstungen
    vom 2008-06-20

  • 2006/42/EC - Maschinen
    vom 2008-06-24

  • Wenn Sie als Hersteller, Händler oder Anwender eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung oder Anwendung von EN-DIN-Normen benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.