23.02.2009

CE news 02/09 : Sicherheit von Maschinen - Risikobeurteilung

Im Rahmen der CE-Konformitätsbewertung für Maschinen und Anlagen muss eine Risikobeurteilung bzw. Gefahrenbewertung durchgeführt werden. Die Gefahrenbewertung ist wesentlicher Bestandteil des Konformitätsprozesses. Nur so wird sicher gestellt, dass das CE-Zeichen im Sinne der Maschinenrichtlinie seine Gültigkeit besitzt.

Als Standard gilt hierfür die DIN EN ISO 14121-1, Stand 2007-12.

Ziel

Das vorrangige Ziel der Norm DIN EN ISO 14121-1 ist die Beschreibung eines systematischen Verfahrens zur Risikobeurteilung, damit

  • angemessene Schutzmaßnahmen und
  • miteinander abgestimmte Schutzmaßnahmen

  • ausgewählt werden können. Die Risikobeurteilung ist ein wesentlicher Teil des iterativen Prozesses der Risikoverminderung, der fortgeführt werden muss, bis ausreichende Sicherheit erreicht wird.

    Einschränkungen

    Dieser Teil der ISO 14121 ist nicht anwendbar auf Risiken in Bezug auf

  • Haustiere
  • Eigentum oder
  • Umwelt.

  • Achtung: Die DIN EN ISO 12100 befindet sich in Vorbereitung und soll die bisherige Norm in diesem Jahr ersetzen.

    Wenn Sie als Hersteller oder Händler von Maschinen und Anlagen diese Norm anwenden wollen oder eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.



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    20.02.2009

    CE info 01/09 : Sicherheit von Spielzeug

    Vor der Inverkehrbringung von Spielzeug ist eine Anwendungsprüfung gemäß folgender EG-Richtlinie durchzuführen:

  • 88/378/EWG - Sicherheit von Spielzeug

  • Einführung einer internen Fertigungskontrolle

    Unter der internen Fertigungskontrolle versteht man das Verfahren, bei dem der Hersteller oder sein in der EU ansässiger Bevollmächtigter, sicherstellt und erklärt, dass die elektrischen Betriebsmittel die für sie geltenden Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen. Der Hersteller oder
    sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter bringt an jedem Produkt die CE-Kennzeichnung an und stellt eine schriftliche Konformitätserklärung aus.

    Umsetzung in deutsches Recht

    Die Richtlinie 88/378/EWG wurde in das deutsche Recht wie folgt umgesetzt:

  • Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
  • 2. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSGV)

  • Wenn Sie als Hersteller, Importeur oder Händler von Spielzeugen eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.

    04.12.2008

    CE news 14/08 : Neue Grundlage für Konformitätsbewertungsmodule

    Zum EG-Konformitätsbewertungsverfahren gehört die Einführung und Anwendung von sogenannten Konformitätsbewertungsmodulen. Eine sehr hilfreiche Grundlage hierfür ist die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach der ISO 9001.

    Hier gibt es eine Neuerung: Die ISO (International Organization for Standardization) hat die neue Fassung der ISO 9001 veröffentlicht. Das Deutsche Institut für Normung (DIN) wird diese Norm unter der Bezeichnung DIN EN ISO 9001:2008 herausgegeben. Die internationale Ausgabe der Norm wurde am 14. November 2008 veröffentlicht.

    Übergangsfristen

    Welche Fristen sind hierbei zu beachten:

  • bis zum 14. November 2009 können die jährlichen Überwachungsaudits und Re-Zertifizierungen wahlweise gegen die ISO 9001:2008 oder (wenn vom Auftraggeber gewünscht) gegen die ISO 9001:2000 vorgenommen und durch entsprechende Zertifikate bestätigt
  • ab dem 14. November 2009 werden alle Überwachungsaudits und Re-Zertifizierungen gegen die ISO 9001:2008 durchgeführt
  • am 14. November 2010, d.h. 24 Monate nach der Veröffentlichung verlieren ISO 9001:2000-Zertifikate ihre Gültigkeit
  • jede Umstellung eines Zertifikates von der ISO 9001:2000 auf die ISO 9001:2008 setzt ein Überwachungs- oder Re-Zertifizierungsaudit voraus
  • Zertifizierungs-, Überwachungs- oder Re-Zertifizierungsaudits müssen durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft durchgeführt werden
  • für die Übergangsfristen ist in Deutschland das Datum der Herausgabe der internationalen ISO 9001:2008 maßgebend, d.h. der 14. November 2008, nicht die im Dezember 2008 zu erwartende deutschsprachige DIN EN ISO 9001:2008.

  • Wenn Sie als Hersteller, Händler oder Anwender eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung und insbesondere bei der Einführung und Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen benötigen oder mehr über die Änderungen der Norm erfahren möchten, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.

    EN news 4Q/08 : Neue EN-Normen

    Aktuelle Veröffentlichungen der Bezugsdaten der harmonisierten Normen im Sinne der "New Approach" siehe Amtsblatt der Europäischen Union im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2008:

  • 90/396/EEC - Gasverbrauchseinrichtungen
    vom 2008-12-23

  • 89/106/EEC - Bauprodukte
    vom 2008-12-16

  • 94/25/EC - Sportboote
    vom 2008-12-03

  • 93/42/EEC - Medizinprodukte
    vom 2008-11-27

  • 90/385/EEC - aktive implantierbare medizinische Geräte
    vom 2008-11-27

  • 98/79/EC - In-vitro-Diagnostika
    vom 2008-11-27

  • 2004/108/EC - elektromagnetische Verträglichkeit
    vom 2008-11-04

  • 1999/5/EC - Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
    vom 2008-11-04

  • 95/16/EC - Aufzüge
    vom 2008-10-28

  • Wenn Sie als Hersteller, Händler oder Anwender eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung oder Anwendung von EN-DIN-Normen benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter: www.ce-declaration.eu.