Die Europäische Kommission schlägt dem Parlament und dem Rat zur Gewährleistung des freien Verkehrs von „energieverbrauchsrelevanten“ Produkten und Verbesserung ihrer Umweltverträglichkeit vor, den Anwendungsbereich der
Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG zu erweitern.
Während die bisherige Ökodesign-Richtlinie nur für
„energiebetriebene“ Produkte (z. B. Haushaltsgeräte, Heiz- und Warmwasserbereitungsgeräte, Unterhaltungselektronik) gilt, soll sich die vorgeschlagene Neufassung zukünftig auf
„energieverbrauchsrelevante“ Produkte erstrecken.
Welche Produkte sind hiervon bisher betroffen?Die Ökodesign-Richtlinie gilt gemäß dem Europäischen Programm zur Klimaänderung (ECCP) für folgende vorrangigen Bereiche bzw. Produktgruppen:
Heiz- und Warmwasserbereitungsgeräte
Elektromotoren
Beleuchtung in privaten Haushalten und im Dienstleistungssektor
Haushaltsgeräte
Bürogeräte in privaten Haushalten und im Dienstleistungssektor
Unterhaltungselektronik
Heizungs-, Lüftungs- und KlimaanlagenWelche Produkte sind hiervon neu betroffen?Als „energieverbrauchsrelevante“ Produkte gelten
Produkte und ihre selbständig vermarktbaren Teile, deren Nutzung „den Verbrauch von Energie in irgendeiner Weise beeinflusst“ (Art. 2 Nr. 1): z. B. Fenster, Isolationsmaterial für Gebäude und Duschköpfe
Produkte mit einem Verkaufsvolumen in der EU von mindestens 200.000 Stück pro Jahr, „erheblichen Umweltauswirkungen“ sowie „erheblichem Potenzial für eine Verbesserung seiner Umweltverträglichkeit ohne übermäßig hohe Kosten“ (Art. 15 Abs. 2 lit. a bis c)
Verkehrsmittel zur Personen- und Güterbeförderung sind von der Richtlinie ausgenommen (Art. 1 Abs. 3)Produktzulassung nur bei KonformitätEin Produkt darf in der EU nur in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen werden, wenn
eine Konformitätsbewertung durchgeführt wurde (Art. 8 Abs. 1, Anhang IV und V)
das Produkt eine CE-Kennzeichnung trägt (Art. 3 Abs. 1)
der Hersteller eine Konformitätserklärung abgeben hat (Art. 5 Abs. 1 und 3, Anhang VI)Auswirkung der Änderungen auf HerstellerAdministrativer Aufwand steigt durch Dokumentations- und Berichtspflichten
Verwaltungsaufwand steigt in der Entwicklung neuer Produkte
Produktions- und Entwicklungskosten steigenStand der GesetzgebungDie Europäische Kommission hat den Richtlinienentwurf am 16.07.08 angenommen. Die Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat sind noch offen.
Wenn Sie als Hersteller oder Händler von Maschinen diese Norm anwenden wollen oder eine Beratung bei der EG-Konformitätsbewertung benötigen, dann lesen Sie bitte hier weiter:
www.ce-declaration.eu.